AGBs
1 Allgemeines
1.1 Die CRIOstudios arbeiten ausschließlich nach den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit. Eines Widerspruchs unsererseits bedarf es nicht.
1.2 Wenn keine bestimmte Bindungsdauer fixiert ist, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.
1.3 Verträge und Ergänzungen werden rechtswirksam, sobald sie unterzeichnet sind. Mündliche Vereinbarungen und Absprachen sind unwirksam, bis sie schriftlich fixiert und unterzeichnet sind.


2 Inanspruchnahme der Studios und technischer Einrichtungen
2.1 Die CRIOstudios vermieten dem Auftraggeber die im Mietvertrag erwähnten Räume zu dem dort festgelegten Zeitraum.
2.2 Eine Weitervermietung an Dritte ist unzulässig; allein der im Mietvertrag genannte Auftraggeber hat Anspruch auf Nutzung der Räume und der ihm überlassenen Gegenstände.
2.3 Mit der Beendigung der Vertragsdauer sind alle angemieteten Studios in einem aufgeräumten und gereinigten Zustand entsprechend zu hinterlassen. Dies entbindet nicht von der Zahlung der Endreinigung.
2.4 Als Leistungsort für alle von CRIOstudios zu erbringenden Leistungen ist das Studiogelände in Kamen festgelegt.
2.5 Der Auftraggeber hat sich vor oder mit Beginn des Mietzeitraumes über die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Studios und der Gegenstände zu überzeugen. Werden Mängel nicht unmittelbar mitgeteilt, gelten die Studios und Gegenstände als ordnungsgemäß abgenommen.
2.6 Die überlassenen Räume und Gegenstände sind pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln.


3 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen
3.1 Liegt der Stromverbrauch über der Stromkostenpauschale von 10 Euro, muss der Differenzbetrag zugezahlt werden.
3.2 Die Entscheidung über die Inbetriebnahme der Heizung übernehmen die CRIOstudios. Eine generelle Heizkostenpauschale gilt vom 01. September bis zum 30. April.
3.3 Liegen Telefon- und Faxkosten über einem üblichen Rahmen sind die CRIOstudios berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu stellen.


4 Rechnungs- und Zahlungsbedingungen
4.1 Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Erhalt zu bezahlen. Durch Widerspruch wird die Fälligkeit der Zahlung nicht aufgeschoben.
4.2 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.


5 Haftung des Auftraggebers
5.1 Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Leistung an den Auftraggeber über. Dies gilt auch für die Transport- und Versandgefahr, selbst wenn Transport und Versand durch die CRIOstudios im Namen des Auftraggebers durchgeführt werden.
5.2 Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Studionutzung stehen.


5 Haftung des Auftraggebers
5.3 Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und aller sonstigen behördlichen Vorschriften und Auflagen verantwortlich.
5.4 Während des Mietzeitraumes notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Anzeige aller während des Mietzeitraums entstehenden Schäden.
5.5 Verlorene, defekte oder zerstörte Gegenstände sind nach Entscheidung von den CRIOstudios entweder vom Auftraggeber auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Auftraggeber zum Tagespreis in Rechnung gestellt.
5.6 Der Auftraggeber trägt die Versicherungspflicht.


6 Haftung der CRIOstudios
6.1 Der Auftraggeber übernimmt die Räumlichkeiten und technische Einrichtung in dem Zustand, in dem sie sich bei Übergabe befinden.
6.2 Die CRIOstudios übernehmen keine Haftung, dass Räumlichkeiten oder technische Einrichtung den behördlichen oder sonstigen Auflagen der beabsichtigten Nutzung gerecht werden. Der Auftraggeber hat sich über die bestehenden Vorschriften zu informieren.
6.3 Die CRIOstudios übernehmen keine Haftung für den Fall, dass dem Auftraggeber durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden jeder Art entstehen.


7 Beendigung des Vertrages
7.1 Die CRIOstudios sind berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Auftraggebers den Mietvertrag vorzeitig zu beenden oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seine Zahlung einstellt oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren vorliegt.
7.2 Eine fristlose Beendigung des Vertrages ist ferner möglich, wenn der Auftraggeber grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrages verstößt, die mit den Interessen der CRIOstudios nicht mehr zu vereinbaren sind.
7.3 Bei einem vorzeitigen Rücktritt des Auftraggebers von 7 Tagen vor Mietbeginn muss er 30 %, von drei Tagen vor Mietbeginn muss er 50 % der im Vertrag oder im Kostenvoranschlag aufgeführten Tagesaufwendungen zahlen.


8 Gerichtstand und Erfüllungsort
8.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 59174 Kamen.
8.2 Für Verträge mit Kaufleuten wird als Gerichtsstand 59174 Kamen vereinbart.
8.3 Sofern eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
8.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.