| 1 Allgemeines |
| 1.1 |
Die CRIOstudios arbeiten
ausschließlich nach den folgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des
Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit. Eines Widerspruchs
unsererseits bedarf es nicht. |
| 1.2 |
Wenn keine bestimmte Bindungsdauer fixiert ist,
sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. |
| 1.3 |
Verträge und Ergänzungen
werden rechtswirksam, sobald sie unterzeichnet sind. Mündliche
Vereinbarungen und Absprachen sind unwirksam, bis sie schriftlich
fixiert und unterzeichnet sind. |
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| 2 Inanspruchnahme der Studios und
technischer Einrichtungen |
| 2.1 |
Die CRIOstudios vermieten dem Auftraggeber die
im Mietvertrag erwähnten Räume zu dem dort
festgelegten Zeitraum. |
| 2.2 |
Eine Weitervermietung an Dritte ist
unzulässig; allein der im Mietvertrag genannte Auftraggeber
hat Anspruch auf Nutzung der Räume und der ihm
überlassenen Gegenstände. |
| 2.3 |
Mit der Beendigung der Vertragsdauer sind alle
angemieteten Studios in einem aufgeräumten und gereinigten
Zustand entsprechend zu hinterlassen. Dies entbindet nicht von der
Zahlung der Endreinigung. |
| 2.4 |
Als
Leistungsort für alle von CRIOstudios zu erbringenden
Leistungen ist das Studiogelände in Kamen festgelegt. |
| 2.5 |
Der
Auftraggeber hat sich vor oder mit Beginn des Mietzeitraumes
über die ordnungsgemäße Beschaffenheit der
Studios und der Gegenstände zu überzeugen. Werden
Mängel nicht unmittelbar mitgeteilt, gelten die Studios und
Gegenstände als ordnungsgemäß abgenommen. |
| 2.6 |
Die
überlassenen Räume und Gegenstände sind
pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln. |
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| 3
Inanspruchnahme sonstiger Leistungen |
| 3.1 |
Liegt der
Stromverbrauch über der Stromkostenpauschale von 10 Euro, muss
der Differenzbetrag zugezahlt werden. |
| 3.2 |
Die
Entscheidung über die Inbetriebnahme der Heizung
übernehmen die CRIOstudios. Eine generelle Heizkostenpauschale
gilt vom 01. September bis zum 30. April. |
| 3.3 |
Liegen
Telefon- und Faxkosten über einem üblichen Rahmen
sind die CRIOstudios berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu stellen. |
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| 4
Rechnungs- und Zahlungsbedingungen |
| 4.1 |
Rechnungen
sind spätestens 14 Tage nach Erhalt zu bezahlen. Durch
Widerspruch wird die Fälligkeit der Zahlung nicht aufgeschoben. |
| 4.2 |
Bei
Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % zu zahlen.
Die Geltendmachung weiterer Verzugschäden wird hierdurch nicht
ausgeschlossen. |
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| 5
Haftung des Auftraggebers |
| 5.1 |
Die
Gefahr für die Mietsache und übernommene
Gegenstände geht mit der
Leistung an den Auftraggeber über. Dies gilt auch für
die Transport-
und Versandgefahr, selbst wenn Transport und Versand durch die
CRIOstudios im Namen des Auftraggebers durchgeführt werden. |
| 5.2 |
Der
Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und
Schadlosigkeit der
Mietsache. Er haftet für alle Sach- und
Personenschäden, die im
mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Studionutzung stehen. |
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